Steuerveranlagung / Einsprache

Veranlagungsberechnung

Bereits wurden die ersten Steuererklärungen 2015, welche anfangs 2016 eingereicht wurden veranlagt.

Die Veranlagung der Einkommens- und Vermögenssteuer erfolgt in der Schweiz auf Grund der Steuererklärung. Nach Einreichung der Steuererklärung setzt das Steueramt die Steuerfaktoren und den Steuerbetrag fest.

Enthält die Steuererklärung irrtümliche Angaben oder ist das Steueramt betreffend den gemachten Angaben anderer Meinung, werden die Faktoren von Amtes wegen angepasst.

Wichtig ist darum, dass die Veranlagung vom Steuerpflichtigen oder dem Treuhänder kontrolliert wird!

Bei der STEFA Treuhand ist die Kontrolle der Veranlagung im Preis für die Steuererklärung inklusive.

Wurden Steuerfaktoren ungerechtfertigt oder irrtümlich geändert, kann innerhalb von 30 Tagen Einsprache gegen die Veranlagung gemacht werden. Nach dieser Frist ist die Veranlagung definitiv. Aus diesem Grund sollte die Veranlagung sofort nach Erhalt geprüft werden um allenfalls steuerrelevante Tatsachen richtigzustellen und somit auch den Steuerbetrag.