Steuererklärung 2021

Für das neue Jahr wünschen wir Ihnen trotz der weiterhin ausserordentlichen Lage, alles Gute, Gesundheit und Wohlergehen.

Das Jahr 2022 hat begonnen, die Steuerämter werden Ihnen im Laufe dieses Monats die Steuererklärungsformulare für das Jahr 2021 zustellen oder haben Ihnen diese bereits zugestellt.

Wir würden uns freuen, Sie wieder in den Steuerangelegenheiten fachmännisch beraten und unterstützen zu dürfen.

Als Beilage senden wir Ihnen eine Checkliste der nötigen Unterlagen für den Besprechungstermin oder die Aktenübergabe bei der STEFA Treuhand GmbH.

Wir danken Ihnen, wenn Sie sich für einen Besprechungstermin telefonisch oder per Mail anmelden (Mail: info@stefa-treuhand.ch / Tel: +41 79 337 06 70).

Aufgrund von Covid 19 ist es natürlich auch möglich, dass wir die Steuererklärung via Telefon oder anderen Kommunikationsmitteln mit Ihnen besprechen. Wir kommen Ihnen diesbezüglich gerne entgegen.

Steuererklärung 2017

Die Formulare der Steuererklärung 2016 wurden bereits Anfang Jahr versendet.

Hatten Sie noch keine Zeit und/oder Lust die Steuererklärung 2016 fertigstellen ?
Möchten Sie sich gerne von einem Fachmann die Steuererklärung erstellen lassen?

Gerne sind wir Ihnen beim erstellen der Steuererklärung behilflich!

Natürlich sind auch Termine Abends und Samstags möglich.

Steuerveranlagung / Einsprache

Veranlagungsberechnung

Bereits wurden die ersten Steuererklärungen 2015, welche anfangs 2016 eingereicht wurden veranlagt.

Die Veranlagung der Einkommens- und Vermögenssteuer erfolgt in der Schweiz auf Grund der Steuererklärung. Nach Einreichung der Steuererklärung setzt das Steueramt die Steuerfaktoren und den Steuerbetrag fest.

Enthält die Steuererklärung irrtümliche Angaben oder ist das Steueramt betreffend den gemachten Angaben anderer Meinung, werden die Faktoren von Amtes wegen angepasst.

Wichtig ist darum, dass die Veranlagung vom Steuerpflichtigen oder dem Treuhänder kontrolliert wird!

Bei der STEFA Treuhand ist die Kontrolle der Veranlagung im Preis für die Steuererklärung inklusive.

Wurden Steuerfaktoren ungerechtfertigt oder irrtümlich geändert, kann innerhalb von 30 Tagen Einsprache gegen die Veranlagung gemacht werden. Nach dieser Frist ist die Veranlagung definitiv. Aus diesem Grund sollte die Veranlagung sofort nach Erhalt geprüft werden um allenfalls steuerrelevante Tatsachen richtigzustellen und somit auch den Steuerbetrag.

Steuererklärung 2015

Das neue Jahr hat begonnen und bereits landen die ersten Steuererklärungsformulare im Briefkasten.

Benötigen Sie Hilfe oder einen gute Rat?

Wir helfen Ihnen gerne bei der Steuererklärung 2015.

Gerne geben wir Ihnen Auskunft zum Preis und einem möglichen Termin.