Veranlagung 2017 bei natürlichen Personen
Viele haben in den letzten Wochen die Steuerveranlagung des Steuerjahres 2017 erhalten.
Wir empfehlen Ihnen immer, die Steuerveranlagung genau anzuschauen und mit der eingereichten Steuererklärung zu vergleichen.
Es geht nicht nur darum, mögliche nicht korrekte Aufrechnungen fristgerecht via Einsprache zu berichtigen, es kann auch Übertragungsfehler geben, welche dem Steueramt unterlaufen sind und z.B. zu anderen Abzügen führen und schlussendlich auch zu höheren Steuerbeträgen. Solche Fehler werden vom Steueramt nach unserer Erfahrung ohne grösseren Aufwand korrigiert.
Bei der STEFA Treuhand GmbH ist die Kontrolle der Veranlagung gratis, wenn die Steuererklärung durch uns aufgefüllt wurde.